Auf § 48 ZPO verweisen folgende Vorschriften: Markengesetz (MarkenG) Verfahren in Markenangelegenheiten. Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. § 57 (Ausschließung und Ablehnung) Verfahren vor dem Bundespatentgericht. § 72 (Ausschließung und Ablehnung Lesen Sie § 48 ZPO kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften
§ 48 ZPO Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes. Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 48 ZPO - Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen. Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium Christiane Graßnack. Gesetzestext Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung. § 48 ZPO ZPO - Zivilprozessordnung. beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2021 (1) Werden einer Partei dadurch, daß ihr Gegner schuldhaft tatsächliche Anführungen oder Beweisanbietungen verspätet vorbringt, oder lediglich durch Zwischenfälle, die infolge eines Verschuldens des Gegners oder eines ihm widerfahrenen Zufalles im Laufe des Verfahrens eintreten.
§ 48 Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen § 49 Urkundsbeamte: Abschnitt 2 : Parteien: Titel 1 : Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit § 50 Parteifähigkeit § 51 Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung § 52 Umfang der Prozessfähigkeit § 53 Prozessunfähigkeit bei Betreuung oder Pflegschaft § 53a (weggefallen) § 54 Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen § 55. Also entweder muss man § 47 ZPO durch den Gesetzgeber revidieren oder man toleriert eine evidente Rechtsbeugung. Auch aus der Selbstanzeige nach § 48 ZPO ergibt sich nichts anderes, dieses Argument ist zirkulär, dann würde es ja nie einer dienstlichen Stellungnahme bedürfen, weil man immer auf die unterlassene Selbstanzeige verweisen könnte Zivilprozessordnung. § 148. Aussetzung bei Vorgreiflichkeit. (1) Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen.
Zivilprozessordnung. § 46. Entscheidung und Rechtsmittel. (1) Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ergeht durch Beschluss. (2) Gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für begründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, durch den das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet sofortige Beschwerde statt Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform). Zur aktuellen Fassung von § 48 ZPO Strafprozeßordnung (StPO) Allgemeine Vorschriften. Zeugen. § 51 (Folgen des Ausbleibens eines Zeugen) Sachverständige und Augenschein. § 72 (Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige) (zu §§ 48 ff) § 85 (Sachverständige Zeugen) (zu §§ 48 ff) Verfahren im ersten Rechtszug. Vorbereitung der öffentlichen Klage § 48 - Zivilprozessordnung (ZPO) neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 34 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436 Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 104 frühere Fassungen | wird in 1702 Vorschriften zitiert. Buch 1 Allgemeine Vorschriften . Abschnitt 1 Gerichte. Titel 4. Zivilprozessordnung§ 45 Entscheidung über das Ablehnungsgesuch. Zivilprozessordnung. § 45
§ 48 ZPO, Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen . zur schnellen Seitennavigation. Schriftgröße klein a Schriftgröße mittel a Schriftgröße gro ß a. Startseite; Inhaltsübersicht; Suchergebnis; Dokument; Druckliste; Funktionsmenü einblenden. § 48 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten § 49 Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentums-gesetz § 49a (weggefallen) § 50 Bestimmte Beschwerdeverfahren § 50a Verfahren nach dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz § 51 Gewerblicher Rechtsschutz § 51a Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrens- gesetz § 52 Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz-und Sozial. § 48 ZPO Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen. Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes.
Norm: ZPO §48ZPO §237 Abs3 Rechtssatz: Eine mögliche Kostenseparation nach § 48 ZPO hat nach Klagsrückziehung nicht mehr stattzufinden. Entscheidungstexte 40 R 29/08y Entscheidungstext LG für ZRS Wien 12.02.2008 40 R 29/08y Schlagworte Zurücknahme der Klage, keine Kostenseparation European Case Law Identifier (EC.. Suchergebnisse zu '§ 48 ZPO' aus der REWIS-Datenbank für Rechtsprechung. Gesetze Bundesrecht Gesetze des Bundes Landesrecht Gesetze der Länder Urteile; Aktuell Übersicht Alle aktuellen Inhalte Aktualitätendienst Aktualitätendienst Synopsen Gesetzesänderungen mit Synopse Dienste Vernetzung Vernetzen Sie Ihre Texte mit hunderttausenden Urteilen und Paragrafen WebCapture & Audit Erstellen. § 48 SGB I Auszahlung bei Verletzung der Unterhalts-pflicht . Anlage 1 zur Weisung 201712016 Gültig ab: 01.01.2018 Gültigkeit bis: fortlaufend BA Zentrale, GR 22 Seite 2 von 29 Stand: 01.01.2018 Gesetzestext § 48 SGB I Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (1) 1Laufende Geldleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen be-stimmt sind, können in angemessener Höhe. § 48 § 48 ZPO Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen § 47 § 49. Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft. § 48 Zivilprozessordnung (ZPO) - Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen. Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches.
Orientierungssätze: 1. Ohne das Vorliegen irgendwie fassbarer Anzeichen dafür, dass die persönliche und geschäftliche Beziehung zwischen einem ehrenamtlichen Richter und der Prozessbevollmächtigten einer Partei die Unvoreingenommenheit dieses Richters gegenüber der ihr nicht einmal bekannten Partei berühren könnte, kann diese allein keine Anzeigepflicht nach § 48 ZPO begründen, wenn. § 48 ZPO. Aktuelle Fassung In Kraft seit 01.5.1983. Versionen. 01.5.1983 (BGBl. Nr. 135/1983) §. 48. (1) Werden einer Partei dadurch, daß ihr Gegner schuldhaft tatsächliche Anführungen oder Beweisanbietungen verspätet vorbringt, oder lediglich durch Zwischenfälle, die infolge eines Verschuldens des Gegners oder eines ihm widerfahrenen Zufalles im Laufe des Verfahrens eintreten, Kosten. Dienstaufsichtsbeschwerde § 48 ZPO - BDSG. Dieses Thema Dienstaufsichtsbeschwerde § 48 ZPO - BDSG - Aktuelle juristische Diskussionen und Themen im Forum Aktuelle juristische Diskussionen und.
Art. 48 ZPO: Mitteilungspflicht Die betroffene Gerichtsperson legt einen möglichen Ausstandsgrund rechtzeitig offen und tritt von sich aus in den [...] Art. 48 ZPO (Schweizerische Zivilprozessordnung - 2021 Näher Zöller/Vollkommer ZPO Einl. Rn. 48. Die Befugnis, Recht zu sprechen, haben ausschließlich Richterinnen und Richter . Sie genießen richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG). 2. Wie die gerichtliche Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs im Einzelnen vor sich geht, regelt das Zivilprozessrecht. Kernstück ist die Zivilprozessordnung (= ZPO) mit über 1000 Paragrafen.
§ 48 ZPO - Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei GKG §§ 41, 48; ZPO §§ 3, 9. GKG §§ 41, 48; ZPO §§ 3, 9. Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung. LG Berlin, Beschl. v. 13.8.2013- 65 T 126/13. Fundstelle: AGS 2013, S. 581 f. Der Streitwert eines Verfahrens auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung bemisst sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Minderung § 48 ZPO - Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen. Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes. ZPO § 48 < § 47 § 49 > Zivilprozessordnung. Ausfertigungsdatum: 12.09.1950 § 48 ZPO Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen. Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer. Weder aus § 29 ZPO noch aus § 48 Abs. 1a ArbGG folge deshalb eine örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts München. Die Be-klagten zu 2 und zu 3 äußerten sich dahingehend, dass es aus prozessökonomischen Gründen sachgerecht sei, das Verfahren hinsichtlich sämtlicher Beklagter gemeinsam zu verhandeln; es sei denkbar, sich für den vorliegenden Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.
Art. 48 CPC: La persuna giudiziala pertutgada annunzia a temp in eventual motiv da recusaziun e prenda recusaziun da sai anor, sch'ella è da [...] Art. 48 ZPO (Cudesch da procedura civila svizzer - 2020 § 128a ZPO gilt für sämtliche Verhandlungen im Anwendungsbereich der ZPO 9, unabhängig davon, ob sie vorgeschrieben (§ 128 Abs. 1 ZPO) oder freigestellt (§ 128 Abs. 4 ZPO) sind und jedenfalls entsprechend auch für die Güteverhandlung im Sinne des § 278 Abs. 2 ZPO 10 III ZR 206/96 c) Da der Wortlaut des § 8 ZPO nicht auf den Klagean-trag, sondern auf den im Hintergrund stehenden Streit der Parteien abstellt, spricht vieles dafür, die Bestimmung auch dann anzuwenden, wenn sich das Vorliegen eines solchen Streits erstmals (und nur) aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt (vgl. BGHZ 48, 177, 179 fzu §12 GKG BGH, URTEIL vom 3.11.1995, Az. XII ZR 244/94. II (§ 4 ZPO Rn. 13)). So kann es etwa sein für Zinsen (BGH BeckRS 2013, 16719 Rn. 2), für Rechtsanwaltskosten, nach einem Schuldanerkenntnis nach § 307 ZPO oder nach der Erledigung des bisherigen Hauptanspruchs (Elzer, in: Hartmann/Toussaint, GKG § 48 Anh. II (§ 4 ZPO Rn. 13)). So kann es aber nicht bei § 128 Abs. 3 ZPO sein
Prütting/Gehrlein, ZPO Kommentar, ZPO § 829 ZPO - Pfändu / II. Umfang der Pfändung. 48, 51 [BGH 21.09.1995 - IX ZR 228/94]). Die Pfändung der Forderung auf Zahlung der gesamten Rentenbezüge erfasst nicht die Witwenrentenabfindung (BSGE 60, 34, 36 [BSG 12.03.1986 - 5a RKn 22/84]). Sind Ansprüche auf Rückgewähr von Sicherheiten gepfändet, wird davon auch der aus ihrer. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich grundsätzlich aus § 46 Abs. 2 und § 48 des Arbeitsgerichtgesetz (ArbGG) und aus den Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO), hier insbesondere den § 495 ZPO und §§ 12 ff. ZPO. Dabei wird zwischen dem allgemeinen und einem besonderen Gerichtsstand unterschieden. Bei einem allgemeinen Gerichtsstand kann immer geklagt werden. Sofern es jedoch einen.
§ 48 Satz 1 ZPO Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, wenn ein solches Gesuch nicht angebracht ist, ein Richter aber von einem Verhältnis Anzeige macht, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei Davon macht die ZPO durch das selbständige Beweisverfahren § 485 ZPO folgende eine Ausnahme. Diese Durchbrechung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ist nach § 485 ZPO auf Ausnahmen beschränkt, wenn ein berechtigtes Interesse der antragstellenden Partei vorliegt und dem Gericht im Antrag dargelegt wird. Zweck des § 485 Abs. 1 ZPO ist es, drohenden Beweisverlust bzw.
(Art.160 ZPO: Parteibefragung und Beweisaussage, Edition von Urkunden, Duldung von Augenschein) umfassende Mitwirkungspflicht (Art.160 ZPO: Zeugnispflicht, Edition von Urkunden, Duldung von Augenschein) Mitwirkungs verweigerung srecht Dezember 2014 - 5 S 48/14 -, b) den Beschluss des Landgerichts Lüneburg . vom 14. Oktober 2014 - 5 S 48/14 -, c) das Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 19. Juni 2014 - 24 C 1308/13 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch . die Richter Gaier, Schluckebier, Paulus . am 29. Mai 2015 einstimmig beschlossen: Der Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 14. Die Quote wäre demnach 50,2% zu 48,8%. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Das bedeutet, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt und die Gerichtskosten hälftig zu teilen sind. Der Beklagte muss somit die Hälfte der Gerichtskosten an den Kläger zahlen. 3. Sonderfälle. Zu den Sonderfällen gehört insbesondere § 93 ZPO.
Zuständigkeitsstreitwert. Der Zuständigkeitsstreitwert ist von Bedeutung, wenn die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts (z. B. Amtsgericht oder Landgericht) von der Höhe des Streitwerts abhängt (so im deutschen Zivilprozess) (vgl. § ff. ZPO).Das Amtsgericht ist in der Regel für Streitigkeiten bis 5.000 Euro zuständig (Nr. 1 GVG) Einzigartige Sammlung deutscher Gesetze in unerreicht vollständiger und präziser Darstellungsform von Rechtsanwalt Dr. Thomas Fuchs, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Mannheim Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.. In einem engeren und zugleich üblichen Sinn bedeutet der Ausdruck die örtliche[.]Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszugs und ist damit etwa von der Rechtswegzuständigkeit und von der sachlichen Zuständigkeit zu unterscheiden, d. h. die Frage, welches der an einem Ort vorhandenen Gerichte (z. Die Musterfeststellungsklage (auch Musterklage genannt) ist eine zivilrechtliche Verbandsklage, die mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit Wirkung zum 1. November 2018 in das deutsche Recht eingeführt wurde.. Soweit das Einführungsgesetz durch europäische Rechtsakte motiviert ist, insbesondere die Empfehlung der Kommission vom 11
Allgemein (163 ZPO): • Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung/zivilrechtlichen Haftung von nahe stehenden Pers. • Berufsgeheimnis • Amtsgeheimnis • Anderen geschützten Geheimnissen, falls höhere Interessen, von Minderjährige nach Ermessen (160 Abs.) Anwaltskorrespondenz nach 160 Abs. 1 lit. b ZPO Mitwirk-ungs-verwei-gerungs-recht Muster 29: Verfahren bei Selbstablehnung (§ 48 ZPO) des Einzelrichters bei einem Kollegialgericht 93 Muster 30: Protokoll mit Maßnahmen bei Störungen der mündlichen Ver-handlung (§§ 172 ff. GVG) 95 § 2. Die Aufklärungs- und Beweisbeschlüsse I. Zeitpunkt und Notwendigkeit 98 1. Der Zeitpunkt 98 2. Die Voraussetzungen 98 3. Der Anspruch auf Durchführung 101 II. Die einzelnen. Änderungsdokumentation: Die Zivilprozessordnung (ZPO) v. 5.12.2005 (BGBl I S. 3205, ber. 2006 S. 431, 2007 S. 1781) ist geändert worden durch Art.50 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz v Halbsatz ZPO), ohne dass es einer Androhung dieser Folge bedürfte (§ 231 Abs. 1 ZPO; BGH, NJW 1998, S. 761 f.). Das Beweismittel ist jedoch nicht präkludiert. Die Partei ist nicht gehindert, den Zeugen im Termin zu stellen oder bis zur letzten mündlichen Verhandlung den Antrag auf Zeugenvernehmung aufrecht zu erhalten (BGH, NJW 1998, S. 761 <762>; NJW 1980, S. 343 <344>; NJW 1982, S. 2559.
ZPO CPC Online. Inhaltsverzeichnis Login Artikel 48 Am 03.09.2018 aktualisiert. 1. 1. 8. 0. Art. 47 Ausstandsgründe Art. 49 Ausstandsgesuch Teil 1. Allgemeine Bestimmungen / Titel 2. Zuständigkeit der Gerichte und Ausstand / Kapitel 3. Ausstand; Art. 48 Mitteilungspflicht. Die betroffene Gerichtsperson legt einen möglichen Ausstandsgrund rechtzeitig offen und tritt von sich aus in den. Die Pauschalbewilligung (§ 119 Abs. 2 ZPO) erfasst daher: die Vollstreckung in körperliche Sachen durch denGerichtsvollzieher (§§ 808 ff. ZPO), in Forderungen undandere Rechte durch das Vollstreckungsgericht (§§ 828 ff.ZPO) sowie; das Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§§ 899 ff. ZPO) § 48 ZPO, Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen § 49 ZPO, Urkundsbeamte § 50 ZPO, Parteifähigkeit § 51 ZPO, Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung; Prozessführung § 52 ZPO, Umfang der Prozessfähigkeit § 53 ZPO, Prozessunfähigkeit bei Betreuung oder Pflegschaft § 54 ZPO, Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen § 55 ZPO, Prozessfähigkeit von Ausländern § 56 ZPO.
Jauernig ZPO §§ 7 - 17 Lüke ZPO §§ 4, 5 Rn. 48 - 79 Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO §§ 9 - 29 § 4 Das System der gesetzlichen Zuständigkeiten (gesetzlicher Richter) Die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GG) Internationale Zuständigkeit Sekundäres Gemeinschaftsrecht. Im Tenor einer solchen Entscheidung muss dann das Gericht eigentlich arg. § 850c Abs. 6 letzter Halbsatz ZPO einen (Euro-) Betrag nennen, um den der Pfändungsfreibetrag zu erhöhen ist (OLG München, Beschluss 20 W 2472/98 vom 05.10.1998, Tenor zu 3., JurBüro 2000, 47-48; vgl. auch Seite 7 f. des amtlichen Antragsformulars auf Erlass eines. Vorlesung ZPO II - 7 - IV. Gliederung des Zwangsvollstreckungsrechts Das Zwangsvollstreckungsrecht lässt sich in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil einteilen: A. Allgemeiner Teil 1. Zwangsvollstreckung aus Urteilen (§§ 704-793 ZPO) 2. Zwangsvollstreckung aus anderen Titeln (§§ 794-800a ZPO) (3. Anhang (§§ 801, 802 ZPO)
BGH v. 04.07.2018 - VII ZB 48/17. BGH v. 04.07.2018 - VII ZB 48/17; Gründe; Fundstelle(n) BGH Beschluss v. 04.07.2018 - VII ZB 48/17. Instanzenzug: BGH 26. September 2017 Az: VII ZB 48/17 Beschlussvorgehend LG Köln 6. Juli 2017 Az: 34 T 116/17 Beschlussvorgehend AG Bergisch Gladbach 18. April 2017 Az: 38 M 1367/16. Gründe. I. 1 Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die. VII ZR 48/12) folgendes entschieden: Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur dann fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die. Zusammenfassung:Herabsetzung des pfändbaren Betrags nach § 850 f ZPO. Ich betreibe bei einem Schuldner eine Lohn- und Gehaltspfändung nach §850f Abs.2 ZPO . Der unpfändbare Betrag wurde vom Vollstreckungsgericht auf ca. €200,- über dem Satz nach SGB auf Grund Mehrbedarfs durch Erwerbstätigkeit festgesetzt
Er kann nach § 850d ZPO privilegiert vollstreckt werden (LG Aachen FamRZ 63, 48; Musielak/Becker, ZPO, 4. Aufl., § 850d Rn. 2; Stein/Jonas-Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 850d Rn. 9; Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl., Rn. 1084). Nach der gesetzlichen Überschrift zu § 1360a BGB handelt es sich ebenso wie nach seiner inhaltlichen Ausgestaltung um einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch. Eine. nach § 850k Abs. 5 ZPO über die gemäß § 850k Abs. 2 ZPO im jeweiligen Kalendermonat nicht erfassten Beträge . auf einem Pfändungsschutzkonto. Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vom 09.02.2010. in Absprache mit de. r Deutschen Kreditwirtschaft (DK) - Stand: 01.07.20. 2 Aufbau der Prüfung - Prozesskostenhilfe, §§ 114 ff. ZPO. Die Prozesskostenhilfe ist in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. Die Prozesskostenhilfe kann im Rahmen einer Examensklausur durchaus eine Rolle spielen. Aus diesem Grund muss dem Klausurverfasser das Prozesskostenhilfeverfahren in Grundzügen bekannt sein Oktober 2020 | Zivilrecht. Der Kläger macht gegen die Beklagte kaufrechtliche und deliktsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal geltend. Der Vorsitzende des Berufungssenats teilte gemäß § 48 ZPO mit, selbst Halter eines betroffenen Fahrzeugs zu sein.
a. Erstattungsfähige Anwaltskosten.....61 b. Parteikosten (§9112 ZPO).... Zöller, Zivilprozessordnung (ZPO)34. Auflage 2022 auf den Punkt gebracht: Topaktuell: zahlreiche Gesetzesänderungen eingearbeitet; Zuverlässige und praxisorientierte Kommentierung; MoPeG bereits berücksichtigt; Der Zeitpunkt ist perfekt. Die 19. Legislaturperiode geht zu Ende und der neue Zöller erscheint mit allen - auch den jüngsten - Gesetzesänderungen. Bestens und vorausschauend.
§ 566 ZPO Revision §§ 542 ff ZPO Revision §§ 542 ff ZPO. Title: ZPO.PDF Author: Stephan Created Date: 3/21/2002 11:46:48 AM. XI ZR 48/10 Diese Zurückweisung ist nach § 320 Abs.4 Satz 4 ZPO endgültig; sie kann nicht mit der Revision angegriffen (§ 557 Abs. 2 ZPO) und die begehrte Richtigstellung des Tatbestands nicht mit Hilfe einer Verfahrensrüge erreicht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, WM 2007, 1932 Rn. 24 mwN sowie Beschluss vom 5. Februar 2009 - VZR 159/08, juris Rn. 2)
Jauernig ZPO §§ 7 - 17 Lüke ZPO §§ 4, 5 Rn. 48 - 79 Rosenberg/Schwab/Gottwald ZPO §§ 9 - 29-7-§ 4 Das System der gesetzlichen Zuständigkeiten (gesetzlicher Richter) A. Die Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 I 2 GG) B. Internationale Zuständigkeit I. Sekundäres Gemeinschaftsrecht 1.) Verordnung EG Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und. § 115 Zivilprozessordnung (ZPO) - Einsatz von Einkommen und Vermöge Zivilprozessordnung: ZPO, Thomas / Putzo, 2021, 42. Auflage 2021, Buch Bücher portofrei persönlicher Service online bestellen beim Fachhändle
1 § 47. 2 Unaufschiebbare Amtshandlungen. 3 (1) Ein abgelehnter Richter hat vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen, [die] keinen Aufschub gestatten. 4 (2) [1] Wird ein Richter während der Verhandlung abgelehnt und würde die Entscheidung über die Ablehnung eine Vertagung der Verhandlung erfordern, so kann der. § 141 ZPO) einer Partei unter Umständen auch dann glauben, wenn diese ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann. (Leitsatz des BGH) Anmerkung/Besprechung, BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZR 48/17. Foto: Samuel Zeller | Unsplash (bearbeitet ZPO § 771. Drittwiderspruchsklage. (1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dess en Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. (2) Wird die Klage gegen den Gläubiger und den Schuldner gerichtet, so sind. Abs 3 ZPO) • Bleibt eine der Parteien nach rechtzeitig erhobenen Einwendungen der Tagsatzung fern, bevor sie zur Hauptsache mündlich vorgebracht hat, so ist auf Antrag der erschienenen Partei ein Versäumungsurteil zu erlassen (§ 557 Abs 6 ZPO). • Eine Klagezurücknahme (§ 557 Abs 4 ZPO) ist ohne Zustimmung des Beklagten nur bis zu § 174 ZPO folgendes ausgeführt: L 42 S. 48), zuletzt geändert durch die Richtlinie 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Änderung der Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABl. EG Nr. L 101 S. 17), 5. Richtlinie 90/314/EWG des Europäischen Parlaments und des.